ASVN Alpenclub – Tipps für Saisonarbeiter & Langzeitaufenthalter
Du arbeitest in der Schweiz, hast einen B- oder L-Ausweis und zahlst brav jeden Monat Quellensteuer? Vielleicht hast du dir schon mal gedacht: „Kann ich da eigentlich was zurückholen?“
Antwort: Ja, manchmal geht das. Und manchmal lohnt es sich richtig!
Nehmen wir mal ein Beispiel…
Du hast 4.000 Franken Quellensteuer gezahlt. Und jetzt?
Die Zahl steht fett auf deinem Lohnausweis
„Quellensteuer total: CHF 4’000.–“
Und du denkst dir: „Uff. Vielleicht krieg ich ja was davon zurück?“
Ja, kannst du – unter bestimmten Bedingungen.
Was musst du tun?
Je nachdem, wie deine Situation aussieht, kannst du:
- eine Tarifkorrektur (Quellensteuer-Korrektur) beantragen
- oder eine richtige Steuererklärung machen (nachträgliche Veranlagung)
Das klingt kompliziert – ist es aber nicht. Und wir zeigen dir hier, wie’s geht.
Was ist drin? Beispielrechnung mit 4.000 CHF
Hier siehst du, wie viel Geld du ungefähr zurückbekommen kannst, je nach Situation:
| Deine Situation | Mögliche Rückzahlung |
| Keine Abzüge | CHF 0 |
| Einzahlung in Säule 3a (z. B. 3.000 CHF) | CHF 500–800 |
| 3a + Weiterbildungskosten | CHF 800–1.500 |
| 3a + Kurs + Krankheitskosten (z. B. Zahnarzt) | CHF 1.500–2.500 |
| Alles zusammen & gut geplant | CHF 2.500–3.500 |
| Jackpot: Extrem viele Abzüge, Top-Steueroptimierung | Bis zu CHF 4.000 (selten) |
Was kannst du abziehen?
Hier ein paar Beispiele, die bei unseren ASVN-Mitgliedern am häufigsten vorkommen:
1. Säule 3a – Private Vorsorge
Du kannst freiwillig in die Säule 3a einzahlen – und das direkt von den Steuern abziehen.
Tipp: Unsere Partner von der Visana Versicherung in Interlaken helfen dir, die 3a ganz einfach aufzusetzen – auch für Saisonkräfte!
2. Weiterbildungskosten
Sprachkurse, Berufskurse – alles, was dich im Job weiterbringt.
3. Krankheitskosten
Zahnarzt, neue Brille, Therapien – wenn du sie selbst gezahlt hast.
4. Kinderabzüge
Wenn du Kinder hast, gibt’s zusätzlich Steuererleichterung.
Was eher nicht so viel bringt
Viele von euch bekommen Verpflegung & Fahrtkosten bereits vom Arbeitgeber – also da ist meist kein weiterer Abzug möglich.
Wo sehe ich meine gezahlte Quellensteuer?
Ganz easy: Auf deinem Lohnausweis (vom Arbeitgeber, meistens im Januar).
Da steht z. B.:
„Quellensteuer total: CHF 4’000.–“
Diese Zahl ist deine Basis.
Wie stelle ich den Antrag? (Für den Kanton Bern)
Wenn du im Kanton Bern arbeitest oder wohnst, kannst du den Antrag online stellen:
Hier geht’s zum Quellensteuer-Antrag Bern
Deadline:
31. März des Folgejahres
(Beispiel: Für 2024 musst du bis 31. März 2025 einreichen)
Zusammenfassung
Ich habe 4.000 CHF Quellensteuer gezahlt – kann ich etwas zurückbekommen?
Ja – je nach deinen Ausgaben bekommst du zwischen 0 und 3.500 CHF zurück.
Welche Abzüge lohnen sich wirklich?
Säule 3a, Weiterbildung, Krankheitskosten, Kinder.
Wie stelle ich den Antrag?
Online beim Steueramt deines Kantons – im Kanton Bern z. B. hier
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
31. März des Folgejahres.
Kann ich mir helfen lassen?
Ja! Frag bei uns im ASVN Alpenclub oder bei unserem Partner der Visana Versicherung könnte man wegen der Säule 3a anfragen.
