Alles über den Landes-Gesamtarbeitsvertrag in der Schweiz
Arbeiten im Schweizer Gastgewerbe bedeutet faire Bedingungen und klare Regeln – dafür sorgt der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV). Doch was genau steckt dahinter? Hier erfährst du kurz und verständlich, was der L-GAV ist, für wen er gilt und welche Vorteile er dir als Arbeitnehmer bringt.
Am Ende findest du auch die wichtigsten Links, falls du alles im Detail nachlesen möchtest – zum Beispiel die aktuellen Mindestlöhne oder den vollständigen Vertrag.
📌 Was ist der L-GAV überhaupt?
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) ist ein verbindlicher Vertrag, der die Mindestbedingungen für alle Arbeitnehmer im Gastgewerbe der Schweiz regelt. Er gilt für:
- Hotels
- Restaurants
- Bars
- Catering
- und viele weitere Betriebe in der Gastronomie und Hotellerie.
Der L-GAV wird von den Arbeitgeberverbänden (z. B. GastroSuisse, HotellerieSuisse) und den Arbeitnehmerorganisationen (z. B. Syna, Unia) ausgehandelt und regelmäßig erneuert.
📌 Wieso gibt es den L-GAV?
Ziel des L-GAV ist es, faire und sichere Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten im Gastgewerbe zu garantieren – unabhängig davon, wo du arbeitest.
Er legt Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Ferienansprüche und Sozialversicherungen fest und sorgt dafür, dass du als Arbeitnehmer Rechte hast, die der Arbeitgeber respektieren muss.
✅ Die wichtigsten Punkte des L-GAV (2025)
Hier die wichtigsten Regelungen, die du kennen solltest:
➡️ Arbeitszeit und Freizeit
- 42 Stunden pro Woche sind der Standard (Saisonbetriebe: bis 43,5 Stunden).
- Maximal 10 Stunden pro Tag Nettoarbeitszeit, inkl. Pausen maximal 14 Stunden zwischen Arbeitsbeginn und -ende.
- Anspruch auf mindestens 1 freien Tag pro Woche, in der Regel werden 2 Tage angestrebt.
➡️ Mindestlöhne (gültig ab Februar 2025)
Die Löhne richten sich nach Ausbildung und Erfahrung. Hier ein Überblick:
Mitarbeiterkategorie | Mindestlohn pro Monat |
---|---|
Ungelernte Mitarbeiter (ohne Ausbildung) | CHF 3’706.– |
Mitarbeiter mit EFZ (3-jährige Lehre) | CHF 4’519.– |
Führungskräfte mit Berufsprüfung | CHF 5’282.– |
👉 Hier findest du die vollständige Übersicht zu den Mindestlöhnen 2025:
🔗 GastroSuisse Lohnmerkblatt 2025 (PDF)
➡️ 13. Monatslohn
Der 13. Monatslohn ist Pflicht!
Er wird entweder am Jahresende oder anteilig am Ende einer Saisonstelle ausbezahlt.
➡️ Kost und Logis
Wenn dir der Betrieb Unterkunft und Verpflegung stellt, darf dafür höchstens CHF 990.– pro Monat abgezogen werden (Stand 2025). Das umfasst Miete und bis zu drei Mahlzeiten täglich.
➡️ Ferien und Feiertage
- Mindestens 5 Wochen Ferien pro Jahr (25 Tage).
- 6 bezahlte Feiertage sind ebenfalls garantiert (je nach Kanton oft mehr).
➡️ Sozialversicherungen
Der Arbeitgeber meldet dich automatisch an bei:
- AHV/IV/EO (Rente, Invalidität)
- ALV (Arbeitslosenversicherung)
- UVG (Unfallversicherung) – Berufsunfälle zahlt der Betrieb, Nichtberufsunfälle werden vom Lohn abgezogen.
- BVG (Pensionskasse) ab CHF 22’680.– Jahreseinkommen.
➡️ Krankheit und Unfall
- Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber 88% des Lohns während der Wartefrist (meist 60 Tage). Danach greift eine Krankentaggeldversicherung.
- Bei Unfall zahlt die Versicherung mindestens 80% des Lohnes, ab dem dritten Tag.
➡️ Kündigungsfristen und Probezeit
- Probezeit: Maximal 3 Monate, in dieser Zeit 3 Tage Kündigungsfrist.
- Nach der Probezeit:
- 1 Monat Kündigungsfrist im 1. bis 5. Dienstjahr
- 2 Monate ab dem 6. Jahr
(Immer auf Ende Monat kündbar.)
➡️ Arbeitszeugnis
- Du hast jederzeit Anspruch auf ein Zwischenzeugnis und bei Austritt auf ein Schlusszeugnis.
- Es muss spätestens am letzten Arbeitstag ausgestellt werden.
➡️ L-GAV Vollzugskostenbeitrag
Jeder Arbeitnehmer zahlt einmal im Jahr den L-GAV Beitrag (ca. CHF 148.–).
Achte darauf, dass du diesen nicht doppelt bezahlst, wenn du während des Jahres den Betrieb wechselst.
👉 Frage bei der Neueinstellung nach, ob der Beitrag schon abgezogen wurde.
✅ Vorteile des L-GAV für dich
- Sichere Arbeitsbedingungen
- Faire Löhne und Urlaubstage
- Klare Rechte bei Krankheit, Unfall und Kündigung
- Verpflichtende Sozialversicherungen
Der L-GAV sorgt dafür, dass du überall in der Schweiz auf die gleichen Rechte zählen kannst, egal ob du im Berner Oberland oder im Tessin arbeitest.
📌 Weiterführende Links
👉 Vollständiger L-GAV Vertrag (Deutsch):
https://www.l-gav.ch
👉 GastroSuisse Mindestlöhne 2025:
https://www.gastrosuisse.ch
👉 Weitere Infos zu AHV/BVG:
https://www.zentralestelle.ch
Der L-GAV im Gastgewerbe schützt deine Rechte und sichert faire Bedingungen. Informiere dich vor jedem Job in der Schweiz, ob der Betrieb dem L-GAV unterstellt ist – bei den meisten ist das der Fall!
Und wenn du Fragen hast: Wir von Fos Phenix unterstützen dich gerne.
👉fos-phenix.com/kontakt/t/