Brutto oder Netto? So verstehst du deine Lohnabrechnung in der Schweiz

Die wichtigsten Abzüge und was am Ende auf deinem Konto landet

Wenn du in der Schweiz arbeitest, bekommst du jeden Monat eine Lohnabrechnung. Aber was bleibt eigentlich vom Bruttolohn übrig? Welche Abzüge sind normal? Und was ist zum Beispiel die AHV, die NBU oder die Quellensteuer?

In diesem Artikel erklären wir dir alles Wichtige über Brutto und Netto, die Aufteilung deiner Lohnabrechnung sowie alle Abzüge, die in der Schweiz üblich sind. So weißt du genau, wie viel Geld du am Ende tatsächlich bekommst.

Bruttolohn vs. Nettolohn – Wo liegt der Unterschied?

  • Bruttolohn ist dein vertraglich vereinbarter Lohn vor Abzügen.
  • Nettolohn ist das, was dir nach allen Abzügen ausbezahlt wird. Das ist der Betrag, der auf deinem Konto landet.

Die Differenz besteht aus den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen, der Quellensteuer, der Kost-und-Logis-Pauschale (falls du im Personalhaus wohnst) und weiteren Abzügen.

Die wichtigsten Abzüge auf deiner Lohnabrechnung im Gastgewerbe (L-GAV)

In der Schweiz gibt es mehrere Pflichtabzüge, die jeden Arbeitnehmer betreffen. Hier findest du eine Übersicht der Abzüge, die auf deiner Lohnabrechnung im Gastgewerbe nach dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) erscheinen.

1. AHV / IV / EO – Was ist das?

  • AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung): Das ist die staatliche Rentenversicherung. Sie sichert dir später eine Altersrente und zahlt Hinterlassenenleistungen (z. B. an Angehörige im Todesfall).
  • IV (Invalidenversicherung): Diese Versicherung unterstützt dich finanziell, falls du durch Krankheit oder Unfall dauerhaft erwerbsunfähig wirst.
  • EO (Erwerbsersatzordnung): Diese zahlt bei Verdienstausfällen während Militärdienst, Mutterschaft oder Zivildienst.

📌 Abzugssatz: 5.3 % deines Bruttolohnes. Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag noch einmal zusätzlich.

2. ALV – Arbeitslosenversicherung

  • Die ALV sichert dich ab, falls du deinen Job verlierst. Du erhältst dann Arbeitslosengeld, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
    📌 Abzugssatz: 1.1 % deines Bruttolohnes (bis zu einem Jahreslohn von CHF 148’200.–).

3. Unfallversicherung (UVG) – BU und NBU

  • BU (Berufsunfallversicherung): Diese Versicherung deckt Unfälle ab, die bei der Arbeit passieren. Sie wird vollständig vom Arbeitgeber bezahlt.
  • NBU (Nichtberufsunfallversicherung): Diese Versicherung schützt dich bei Unfällen in der Freizeit oder auf dem Arbeitsweg.
    📌 Abzugssatz NBU: 1 % bis 2 % deines Bruttolohnes. Die Prämienhöhe hängt von deinem Job und dem Unfallrisiko ab.

4. BVG – Pensionskass

  • Die Pensionskasse (BVG) ist deine berufliche Vorsorge und sorgt dafür, dass du im Alter, bei Invalidität oder Tod zusätzlich zur AHV abgesichert bist.
    📌 Die BVG gilt, wenn du:
    ✅ Mehr als CHF 1’890.– im Monat verdienst (CHF 22’680.– pro Jahr).
    ✅ Länger als 3 Monate arbeitest.

📌 Der Abzug liegt je nach Alter bei ca. 6 % bis 12 %, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge hälftig teilen.

5. Krankentaggeldversicherung (KTG)

  • Die KTG zahlt dir 80 % deines Lohnes, wenn du krankheitsbedingt länger arbeitsunfähig bist.
  • Sie springt nach einer Wartefrist ein (meist ab dem 31. oder spätestens 61. Krankheitstag).
    📌 Die Prämie wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer übernommen.
    📌 Abzugssatz: ca. 0.5 % bis 1 % deines Bruttolohnes.

6. Quellensteuer

  • Die Quellensteuer ist eine Einkommenssteuer, die direkt vom Lohn abgezogen wird. Sie betrifft alle Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis).
    📌 Die Höhe richtet sich nach dem Kanton, Zivilstand, Religion und Anzahl Kinder.
    📌 Im Kanton Bern liegt der Satz für ledige Arbeitnehmer ohne Kinder bei ca. 10 %.
    👉 Hier geht’s zu den aktuellen Quellensteuertarifen im Kanton Bern:
    https://www.taxme.ch/de/quaellensteuer.html

7. Kost und Logis

  • Wenn du im Personalhaus wohnst und/oder im Betrieb isst, darf dein Arbeitgeber dafür eine Pauschale abziehen.
    📌 Der maximale Abzug liegt bei CHF 990.– pro Monat (laut L-GAV 2025).
    Darin enthalten sind Unterkunft (Miete) und bis zu drei Mahlzeiten pro Tag.

8. Was ist der 13. Monatslohn?

Der 13. Monatslohn ist ein zusätzlicher Lohn, den du einmal jährlich bekommst.

  • Monatslöhner erhalten ihn am Jahresende oder anteilig beim Austritt.
  • Im Stundenlohn wird er als Zulage (8.33 %) monatlich ausbezahlt.

Er ist verpflichtend, wenn der Betrieb dem L-GAV unterstellt ist.

Abzüge auf einen Blick – Tabelle für deine Übersicht

AbzugWas ist das?Wie viel?
AHV / IV / EOAltersvorsorge, Invalidität, Erwerbsersatz5.3 %
ALVArbeitslosenversicherung1.1 %
NBUUnfallversicherung für Freizeitunfälle1 % – 2 %
BVG (Pensionskasse)Betriebliche Altersvorsorge (ab CHF 1’890.–/Monat)6 % – 12 % (hälftig geteilt)
Krankentaggeldversicherung (KTG)Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit0.5 % – 1 %
QuellensteuerEinkommenssteuer (Kanton Bern)ca. 10 %
Kost und LogisUnterkunft & Verpflegung (Personalhaus/Betrieb)max. CHF 990.–

Arbeiten im Stundenlohn – was ist anders?

Wenn du im Stundenlohn arbeitest, bekommst du Zusatzleistungen, die im Monatslohn bereits enthalten wären.

📌 Zulagen nach L-GAV 2025:

ZulageProzentsatz
Ferienentschädigung10.65 %
Feiertagsentschädigung2.27 %
13. Monatslohn-Anteil8.33 %

Diese Zulagen werden auf deinen Stundenlohn aufgeschlagen, damit du im Jahresdurchschnitt auf dasselbe Einkommen kommst wie ein Monatslöhner.
👉 Achtung: Andere Gesamtarbeitsverträge (GAV) können andere Prozentsätze vorsehen.

Zwei Beispiele für eine Lohnabrechnung (fiktiv)

Beispiel 1 – Monatslohn CHF 4’000.– brutto

BeschreibungBetrag
BruttolohnCHF 4’000.–
AHV / IV / EO (5.3 %)– CHF 212.–
ALV (1.1 %)– CHF 44.–
NBU (1.5 %)– CHF 60.–
BVG (5 %, Arbeitnehmeranteil)– CHF 200.–
KTG (0.7 %)– CHF 28.–
Quellensteuer (10 %)– CHF 400.–
Kost & Logis (max. L-GAV)– CHF 990.–

Nettolohn: CHF 2’066.–

Beispiel 2 – Stundenlohn CHF 25.–, 180 Stunden im Monat

BeschreibungBetrag
Grundlohn (180 Std. x 25.–)CHF 4’500.–
Ferienentschädigung (10.65 %)+ CHF 479.–
Feiertagsentschädigung (2.27 %)+ CHF 102.–
13. Monatslohn-Anteil (8.33 %)+ CHF 375.–

➡️ Total Bruttolohn: CHF 5’456.–

Abzüge:

BeschreibungBetrag
AHV / IV / EO (5.3 %)– CHF 289.–
ALV (1.1 %)– CHF 60.–
NBU (1.5 %)– CHF 82.–
KTG (0.7 %)– CHF 38.–
Quellensteuer (10 %)– CHF 546.–
Kost & Logis (max. L-GAV)– CHF 990.–

Nettolohn: CHF 3’451.–

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